Rosenheimer Aufruf zum Zusammenhalt und für Demokratie

Seit Wochen finden deutschlandweit und auch in Rosenheim unangemeldete Demonstrationen unter der trügerischen Bezeichnung „Spaziergänge“ gegen die Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie statt. Von Anfang an fanden sich bei den sogenannten Anti-Corona-Demos antisemitische und geschichtsverfälschende Plakate sowie Angehörige rechtsextremer Parteien. Nahezu täglich ist über eine immer stärkere Radikalisierung der Teilnehmenden zu lesen.
Hier können Sie dagegen Stellung beziehen:
https://weact.campact.de/petitions/rosenheimer-erklarung-aufruf-zum-zusammenhalt-und-fur-demokratie-2

Filmempfehlung

Filmempfehlung
Der Dokumentarfilm "The Game - Spiel zwischen Leben und Tod" von Manuela Federl und Bernd Karmann bringt uns die Situation der Geflüchteten an unseren EU Außengrenzen ganz nah.

Trailer :

https://vimeo.com/ondemand/thegamethemovie

Er wird bald Corona gerecht im Utopia in Wasserburg zu sehen sein :

https://www.kino-utopia.de/

Der Verein Lautlos e.V. und der Verein Henastoibande e.V. unterstützen die Betroffenen vor Ort:

https://www.lautlos-verein.org/

http://henastoibande.de/

Mahnwache 01.12.2021

Am Mittwoch, den 1.12.2021 traf sich der Initiativkreis Migration wieder zur Mahnwache in Rosenheims Fußgängerzone. Geflüchtete an den EU Außengrenzen, im Mittelmeer und anderen ungesicherten Fluchtwegen, das Corona Management in deutschen Lagern und die katastrophale Situation in Afghanistan verdienen unsere ungeteilte Aufmerksamkeit, besonders in der Weihnachtszeit. Im Februar soll erneut eine Mahnwache organisiert werden.

Mahnwache 01.12.2021
Asyl ist Menschenrecht

Racial Profiling im Corona Krisen Management?

Das OVB Online (Anna Heise) meldete am 5.11.2021, dass Stadt und Landkreis Rosenheim im Zuge der Corona Eindämmung südosteuropäische Gruppen als Verursacher ausmachten und sich deshalb (nach Hinweisen aus dem Krankenhaus) ab Ende August schriftlich an sie wandten.

Diese Zuschreibung löste bei den Betroffenen Schock und Verwirrung aus „Es hat sich angefühlt, wie ein Schlag in die Magengrube“ (all Zitate aus dieser Quelle: https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/suedosteuropaeer-aus-rosenheim-fuehlen-sich-ausgegrenzt-5000-briefe-zu-corona-sorgen-fuer-kritik-91097519.html).

Der Pressesprecher des Landratsamtes benannte Südosteuropa-Reiserückkehrer als ursächliche Beteiligte am Infektionsgeschehen. Die in diesem Zusammenhang statistisch erhobene Abfrage nach Familienbesuchen und Reiseverhalten bei besonderen Gruppen wurde zum Auslöser, sich schriftlich (teilweise muttersprachlich) an Menschen mit südosteuropäischer Abstammung und Nationalität zu wenden und sie um einen zweiten (zusätzlich zu dem vorgeschriebenen) Rückkehrer-Test zu bitten. Unberücksichtigt blieb dabei das tatsächliche Reiseverhalten und Compliance.

Einige Stadträte wünschten sich in solchen Situationen mehr Sensibilität (Regina Georg, Grüne) und erläuterten „Es bringt nichts, die Pandemie auf die Nationalität zu schieben“ (Ricarda Krüger, Die Partei).

Oberbürgermeister Andreas März versprach daraufhin „in Zukunft sensibler vorzugehen“.

Das Projekt „Rosenheimer Vielfaltsgestalter“ empfahl, statt auf Spaltung und Stigmatisierung in Krisenzeiten, lieber auf gemeinsame Aktionen gegen zB. die niedrige Impfbereitschaft zu setzen.

Betroffene können sich auch an das Rosenheimer Bündnis für Vielfalt (08031- 233870, anhlatky@startklar-sozialer-arbeit.de) wenden.

In einem Kommentar vom selben Tag unterstrich Anna Heise, dass die Corona-bedingte Spaltung der Gesellschaft durch das Beschuldigen von südosteuropäischen Wahl-Rosenheimern nur noch verschärft würde. Ungenaue Begründungen und unklare Abfrage-Parameter würden der Stigmatisierung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen dienen. „Denn die Pandemie spaltet ohnehin – da muss man nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen“ (Quelle: https://www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-stadt/briefe-an-suedosteuropaeer-aus-rosenheim-wegen-corona-nicht-zusaetzlich-oel-ins-feuer-giessen-91097698.html).

Die Leserkommentarseite des OVB Online vom selben Tag zeigte Diskriminierungsfolgen:

Den so stigmatisierten Gruppen wird dort Überdramatisierung, nachweislich geringe Impfbereitschaft, Wichtigtuerei, Stolz, Ignoranz und Zugehörigkeit zu ungebildeten Schichten zugesprochen (Screenshot vom 8.11.2021 beim Initiativkreis Migration Rosenheim einsehbar).

Mahnwache „Asyl ist Menschenrecht“ am 29.09.2021 und 01.12.2021

Am 29.09.2021 traf sich der Initiativkreis Migration Rosenheim zur Mahnwache in der städtischen Fußgängerzone. Die Mitglieder wollten an die katastrophale Situation in Afghanistan erinnern. Außerdem wird angemahnt, Fluchtwege dringend zu sichern. In der Öffentlichkeit gab es regen Zuspruch weswegen die Aktion im Dezember wiederholt werden soll.

Redebeitrag zur Position des Initiativkreises gegenüber rechten Parteien

ich möchte mit einer Frage beginnen:
WIE kann ein partei UN abhängiger Verein,
wie der Initiativkreis Migration ES IST,
an einer Demonstration GEGEN eine Partei teilnehmen,
noch dazu in Wahlkampf-Zeiten?
Antwort:
Um größeren Schaden ABzuwenden!
Der kleinere Schaden wäre ein Verstoß gegen unsere Regeln,
der größere Schaden ist jedoch
die Vernachlässigung
der Gefahr für den sozialen Frieden,
die von der AfD ausgeht.
Wir sind gezwungen,
das EINE Gut

  • unsere Regeln –
    gegen das ANDERE Gut
  • den allgemeinen Rechtsruck –
    ABzuWÄGEN:
    Wir MUSSTEN zu dem unbequemen Schluss kommen,
    dass Verhandlung und Diskurs dem Gegner
    nur eine Position einräumen,
    von der aus er WEITER zerstören kann.
    Es IST traurig, dass hier Begriffe
    wie ‚Schaden‘ und ‚Gegner‘ fallen müssen:
    Sie lassen an Chaos und Krieg denken.
    Chaos, Krieg und Rechts UN sicherheit sind Tatsachen,
    denen viele der Migranten, Ausländer und Geflüchtete in Rosenheim schutzlos ausgesetzt waren.

    WIR wollen uns dafür einsetzen,
    dass diese Erlebnisse sich in ihrer Zukunft
    in Rosenheim NICHT wiederholen.
    Wir wollen uns für SIE einsetzen … ?!
    Wir wollen uns ABER auch für UNS einsetzen:
    UNSERE gemeinsame Zukunft wird
    durch Zündeln am rechten Rand
    aufs Spiel gesetzt.
    LEICHT lässt es sich hetzen
    und einen Sündenbock
    zur Stabilisierung des eigenen Selbstwertgefühls ERfinden.
    SCHWER sind Aushandlung,
    Suche nach Fakten
    und ein Diskurs auf Augenhöhe.
    Eine Gesellschaft wird sich aber immer
    auch daran messen lassen müssen,
    WIE SEHR sie um die schwierigeRE Position,
    um den schwereREN Weg gerungen hat.
  • WIR werden uns daran messen lassen müssen!
    Darum:
    Entscheidet SELBER, aber macht es Euch nicht zu leicht!
    Der Initiativkreis Migration hat verstanden,
    dass VIEL
  • vielleicht ALLES –
    auf dem Spiel steht
    und wir wollen diese Partie NICHT vorzeitig aufgeben!
    Entscheidet also selber, ABER macht es Euch NICHT zu leicht

Zu Möglichkeiten der Ausreise aus Afghanistan für deutsche Stattsbürger, Ortskräfte, besonders Schutzbedürftige und Familienangehörige

Der paritätische Gesamtverband in Berlin gibt einige Informationen zur Ausreise aus Afghanistan weiter und verweist auf die „wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 AufenthG von Pro Asly unterhttps://www.proasyl.de/hintergrund/die-wichtigsten-fakten-zur-aufnahme-aus-afghanistan-nach-%C2%A7-22-satz-2-aufenthaltsgesetz/aufmerksam machen.


Die nachfolgende Informationen vom Auswärtigen Amt können ebenfalls auf Englisch über https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2478454-1-panelabgerufen werden.

Für noch in Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige:


Deutsche Staatsangehörige, die sich nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.dezu registrieren. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche Kommunikation des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amts mit deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Wenn die Betroffenen die Gelegenheit erhalten, das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen, etwa auf dem Landweg, rät das Auswärtige Amt dazu, dies wahrzunehmen. Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten leisten ab der Grenze konsularische Unterstützung. Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, wird das Amt die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren.

Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise16@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.deerfolgen.

Für Ortskräfte, die bereits einen gültigen Pass & Visum haben:


Ortskräfte mit einem gültigen Pass und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, sollen dies ihren früheren Arbeitgebern mitteilen. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen  zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Für Ortskräfte ohne Aufnahmezusage

Auch nach Ende der Evakuierungsflüge haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.

Für ehemalige Beschäftige deutscher Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.deund stellen Sie einen Antrag. Ehemalige Ortskräfte der GIZ stellen ihre Gefährdungsanzeigen bitte unter okv-afghanistan@giz.de

In der Gefährdungsanzeige zwingend enthalten sein müssen:

  • Namen aller Personen
  • Geburtsdaten
  • Passnummern
  • Staatsangehörigkeit
  • Erreichbarkeit (Handy, E-Mail usw.)


Geben Sie an, wo Sie wann gearbeitet haben und machen Sie auch Angaben dazu, falls es bereits in der Vergangenheit Drohungen gegen Sie gegeben hat.

Nach Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren.

Für Ortskräfte mit gültigem Pass & Aufnahmezusage, aber noch ohne Visum

Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Liegt die Ausnahmezusage vor, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Für weitere, besonder gefährdete Afghan*innen, denen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurde

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurden, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird die Betroffenen aktiv kontaktieren und informieren, wenn für sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Hinweise für weitere Personengruppen

Personen, die aus sonstigen Gründen Schutzbedarfe geltend machen wollen, können dies beim Bürgerservice des AA melden: buergerservice@diplo.de. Wir müssen leider darauf hinweisen, dass die Erfolgsaussichten dieser Schutzanzeigen aufgrund der derzeitigen Situation für den Moment nicht abschätzbar sind.

Familienzusammenführung

Die Visabeantragung in Afghanistan zwecks der Familienzusammenführung ist auf absehbare Zeit nicht möglich. Seit der Schließung der Visastelle Kabul liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Visumanträgen zur Familienzusammenführung bei den Auslandsvertretungen in Islamabad und New Delhi. Darüber hinaus können angesichts der jüngsten Entwicklungen besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen im Ausnahmefall an unseren Auslandsvertretungen in Istanbul, Teheran und Taschkent oder an einer anderen Auslandsvertretung der Region Visumanträge stellen. Zur Vorbereitung der Antragstellung für ein Visum auf Familiennachzug können sich Afghaninnen und Afghanen nach wie vor zunächst an das sog. Familienunterstützungsprogramm (Family Assistance Programme) wenden: info.fap.af@iom.int

Wir setzen uns dafür ein, dass es für diesen Personenkreis zügig eine Lösung gibt, etwa im Wege eines Humanitären Aufnahmeprogramms.

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Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen vom BAMF für ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan, die bereits in Deutschland eingereist sind.

Auf Deutsch https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Auf Englisch und Dari https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.html?nn=991536

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Darüber hinaus möchten wir Sie auf eine kleine Auswahl an Links aufmerksam machen. Hier finden Sie zusätzlich laufend aktualisierte Informationen.

Redebeitrag zur Kundgebung „Solidarität mit den Menschen in Afghanistan. Luftbrücke jetzt“

Am vergangenen Samstag fand eine Kundgebung unter dem Motto „Solidaritat mit den Menschen in Afghanistan. Luftbrücke jetzt“ am Ludwigsplatz in Rosenheim statt. An dieser nahmen um die 100 Menschen teil.

Der Redebeitrag eines Vertreters des Initiativkreis Migration Rosenheim zur Einnahme Kabuls durch die Taliban findet sich im Folgenden zum nachgelesen:

Hallo zusammen.
Wir sind heute hier zusammengekommen und fordern die rasche Aufnahme von afghanischen
Orstkräften und ihren Familien. Wir wollen aber auch die Aufnahme von Menschenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen. Sie haben bereits in den letzten zwanzig Jahren unter Lebensgefahr in Afghanistan gearbeitet und für Gleich- und Freiheit gekämpft.
Doch seit der Einnahme Kabuls durch die Taliban steht nicht nur ihr Leben auf dem Spiel, sondern auch die Zukunft Afghanistans. Auch wenn die Taliban behaupten keine Exekutionen durchzuführen und die Opposition nicht zu verfolgen, wissen wir aus der Vergangenheit zu welchem Verbrechen und Grausamkeiten die Taliban fähig sind. Daher brauchen wir jetzt eine Luftbrücke Afghanistan-Deutschland für die gefährdeten Gruppen.
Wir sind heute auch hier um über das Versagen der internationale Gemeinschaft in Afghanistan zu sprechen. Der Afghanistankrieg hat zahlreiche Leben gekostet und das in erster Linie der Zivilbevölkerung. Es wurden keine Perspektiven für Afghanistan in den letzten 20 Jahren aufgezeigt. Es war nie das Ziel des Einsatzes Afghanistan zu stabilisieren. Es kamen zahlreiche deutsche Soldatinnen und Entwicklungshelferinnen ums Leben und viele sind traumatisiert zurückgekehrt. Auch sie fragen sich, wofür all das?
Warum wurden nicht vor zwanzig Jahren Friedensverhandlungen mit den Taliban
durchgeführt?
Stattdessen haben die Interessen der Außenmächte und die korrupte Regierungen zusammen mit lokalen Kriegsherren ein System des Unrechts geschaffen und die Bevölkerung als Geisel
genommen. Es sind zahlreiche Verbrechen seitens der Regierung, der internationalen Truppen und den Taliban gegen die Zivilbevölkerung dokumentiert. Keiner dieser Verbrechen wurde bis heute gerichtlich verhandelt und die Verbrecher laufen frei rum.
Afghan*innen wurden in Afghanistan Opfer des Krieges und viele, die fliehen mussten, haben den brutalen Grenzregime der Transit- und Aufnahmeländer zu spüren bekommen. Sie mussten und müssen weiterhin in Lagern leben. Viele europäische Länder, darunter auch Deutschland, haben afghanische Geflüchtete abgeschoben. Und das, obwohl in in Afghanistan seit zwanzig Jahren Krieg herrscht.
Auch wenn die Bundesregierung signalisiert afghanische Ortskräfte und weitere gefährdete
Gruppen aufzunehmen, geschieht dies nicht rasch genug. Der Verdacht kommt auf, dass es weiterhin nicht das Ziel ist, die Menschen, denen die Bundeswehr und die deutsche Entwicklungshilfe in den letzten zwanzig Jahre zu Seite standen, zu retten und ihnen eine Perspektive in Frieden hier in Deutschland anzubieten.
Es haben sich zahlreiche Städte und Kommunen in Deutschland als sichere Häfen bereit erklärt sowohl Menschen aus der Seenot als auch afghanische Geflüchtete aufzunehmen. Rosenheim zählt noch nicht dazu. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Der Krieg muss beendet werden. Die Abschiebungen müssen aufhören. Und wir brauchen jetzt eine Luftbrücke Afghanistan-Deutschland.

Wahlprüfsteine zum Thema Flucht & Migration

Liebe Wählerinnen und Wähler!

Wenn das Thema Migration und Flüchtlinge für Ihre Wahlentscheidung am 26. September bedeutsam sein kann, sind Sie hier richtig! Wir haben sechs Parteien zu diesem Themenkreis Fragen gestellt und deren Antworten – zur besseren Übersicht in komprimierter Form – nebeneinander geschrieben. Wir haben große Sorgfalt darauf verwandt, die Tatsachenbehauptungen und Lösungsvorschläge aus den Antworten ungefiltert und unkommentiert zu übernehmen, ohne dass unsere eigene Einschätzung zu Wahrheitsgehalt oder Erfolgsaussichten mit einfließt.

Warum uns dies Thema so wichtig scheint:

Weltweit gab es noch nie so viele Geflüchtete wie Ende 2020, über 80 Millionen. Um möglichst wenige davon aufzunehmen, setzt die deutsche so wie die europäische Politik auf Abschottung an der EU-Außengrenze. Viele EU-Staaten halten es für unausweichlich, sich hierfür auch über nationales Recht sowie Völkerrecht hinwegzusetzen: Über die Bayerische Verfassung (Art. 105), unser Grundgesetz (z.B. Art. 19), die verbindliche(!) Flüchtlingsrichtlinie der EU von 2011, die europäische Menschenrechtskonvention (verbietet u.a. Push-Back = meist gewaltsame Zurückweisung von Asylsuchenden vor oder bei Erreichen einer Grenze, ohne Untersuchung, ob sie asylberechtigt sind), die Genfer Flüchtlingskonvention (verbietet u.a. Refoulement = Abschiebung in ein Land, in dem grobe Menschenrechtsverletzungen üblich sind), das Seerechtsabkommen der UN (Seenotrettung ist verpflichtend), u.a..

Unserer Meinung nach ist der Umgang mit den Geflüchteten der Welt ein Lackmus-Test dafür, ob wir es mit unseren Werten ernst meinen: Jeder Flüchtling, ertrunken im Mittelmeer oder verdurstet in der Sahara; jeder Push-Back; jede Waffenlieferung an Kriegswillige z.B. im Jemen – all das sind Bankrotterklärungen der europäischen Flüchtlingspolitik, Sargnägel für die Grundwerte Europas und ein Triumph für deren Kritiker*innen in aller Welt. Der Gipfel des asylpolitischen „Rollbacks“ der letzten Jahre und ein moralischer Dammbruch wäre es, wenn Abschiebungen nach Syrien wieder akzeptiert würden; denn Syrien ist ein vollkommen zerstörtes Land, das weiterhin von dem Diktator regiert wird, vor dem sich die Flüchtlinge in Deutschland in Sicherheit gebracht haben.

Wir haben Rosenheimer Kandidat*innen zur kommenden Bundestagswahl sowie deren Parteien acht Fragen gestellt, die sich auf die Haltung zum Thema Geflüchtete – Asyl – Menschenrechte beziehen. Die Fragen im Wortlaut ebenso wie die Antworten der Parteien finden Sie im Anschluss. Damit wollen wir es Ihnen erleichtern, das genannte Thema für Ihre Wahlentscheidung zu berücksichtigen.

Mahnwache 30.04.21: „Wir erinnern an die Toten an unseren Grenzen“

„Flucht ist kein Verbrechen! Wir erinnern an die Toten an unseren Grenzen!“ Es passiert immer wieder: Zuletzt sind 120 Menschen nach 10stündiger Odyssee dem Mittelemeer preisgegeben worden. Zum Gedenken an die toten Menschen im Mittelmeer organisierte der Initiativkreis Migration Rosenheim Freitag den 30. April von 15 bis 17 Uhr am Ichikawa-Platz in Rosenheim eine Mahnwache. Der Initiativkreis Migration Rosenheim schließt sich damit der bundesweiten Aktion #TheyLetThemDrown der Seebrücke an und fordert: „Dieses mutwillige und bewusste Inkaufnehmen von Todesopfern kann nicht als ‚Schutz der EU Außengrenzen‘ beschönigt werden. Stoppt das Sterben!“