RoMed Klinikum verantwortlich für 5-wöchige Haft
Aufgrund einer Röntgenuntersuchung durch das RoMed Klinikum Rosenheim musste ein ivorischer Jugendlicher fünf Wochen in einer Haftzelle verbringen. Erst ein Beschluss des Landgericht Traunstein erklärte die Abschiebehaft für unzulässig.
Das RoMed Klinikum führt seit längerer Zeit unzulässigerweise auf Anordnung der Bundespolizei Röntgenuntersuchungen von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen durch. Dabei geht es um eine Altersabschätzung anhand einer Röntgenaufnahme der Hand. Diese Vorgehensweise widerspricht verschiedenen Gesetzen und Beschlüssen, wie z.B. der UN-Kinderrechtskonvention, dem SGB VIII, der Röntgenverordnung und mehreren Beschlüssen des Deutschen Ärztetages. Doch damit nicht genug. Der aktuelle Fall zeigt, dass dieses Verfahren auch Unschuldige ins Gefängnis bringen kann.
Ein ivorischer Jugendlicher wurde von der Bundespolizei aufgegriffen und ihm wurde nicht geglaubt noch keine 18 Jahre alt zu sein. Darauf wurde das Handröntgen angeordnet. Aufgrund des Ergebnisses kam der Jugendliche unmittelbar in Abschiebehaft.
Der Initiativkreis Migration Rosenheim bemängelt dieses Vorgehen aus folgenden Gründen: Oberste Pflicht der Ärzteschaft ist es, der Gesundheit von PatientInnen keinen Schaden zuzufügen. Nach der Röntgenverordnung (§25, 1) dürfen Röntgenstrahlen nur angewendet werden, wenn es aus ärztlicher Indikation geboten ist. Eine Röntgenuntersuchung ohne medizinische Indikation setzt die Betroffenen einer vermeidbaren Strahlendosis aus und kann somit als Körperverletzung angesehen werden. Am RoMed Klinikum wird jedoch auf Anordnung der Bundespolizei geröntgt, was nicht nur äußerst unüblich, sondern vielmehr gesetzeswidrig ist.
Weiterhin ist das Handröntgen aufgrund der hohen Ungenauigkeit zur Altersabschätzung äußerst umstritten. Als alleiniges Verfahren ist es völlig ungeeignet.
Unter anderem aus diesen beiden Gründen gibt es mehrere Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, welche die Ärzteschaft anhalten, Handröntgen zur Altersschätzung bei Flüchtlingen nicht durchzuführen. Das Landgericht Traunstein schreibt in seiner Begründung zum Beschluss dementprechend: „Ferner entspricht allein die röntgenologische Untersuchung einer Hand nicht dem medizinischen Standard für eine Altersbestimmung. […] Im Übrigen ist auch zweifelhaft, ob die Fertigung von Röntgenaufnahmen zu den zulässigen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung […] gehört […].“
Damit sieht sich der Initiativkreis Migration Rosenheim bestätigt und meint: „Wir fordern das RoMed Klinikum Rosenheim erneut auf, das Handröntgen zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen unmittelbar einzustellen und sich der ärztlichen und ethischen Verantwortung bewusst zu werden. Die angewandte und in einer Verfahrensanordnung festgeschriebene Praxis kann dazu führen, wie sich bei diesem konkreten Fall gezeigt hat, dass Jugendliche für mehrere Wochen unschuldig in Haft sitzen. Das muss ein Ende haben!“