Skandal: Bayerische Polizei räumt Kirchenasyl

Am Dienstag, 18.02.2014 ist die Polizei in ein Kirchenasyl in Augsburg eingedrungen / Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern nach Polen abgeschoben / Das ökumenische Kirchenasylnetz Bayern, die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und der Bayerische Flüchtlingsrat fordern: Kirchenasyle müssen unantastbar bleiben

Frau D. (38), alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern im Alter zwischen 4 und 14 Jahren, flüchtete von Tschetschenien nach Polen. Sie wurde in einer Sozialwohnung in Bialystok untergebracht, musste dort aber extreme Diskriminierung und rassistische Übergriffe durch organisierte Neonazis erleben. Als die Wohnung einer Nachbarin, die ebenfalls aus Tschetschenien stammt, von polnischen Neonazis in Brand gesetzt wurde, floh die traumatisierte Frau Hals über Kopf mit ihren Kindern nach Deutschland weiter. Da aufgrund der Dublin-Verordnung Polen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, setzte die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg alles daran, die Familie nach Polen abzuschieben. Eine Augsburger Pfarrei gewährte der Familie deshalb schnell entschlossen Kirchenasyl.

Dieses Kirchenasyl wurde am Dienstagmorgen im Auftrag der Ausländerbehörde von der Polizei geräumt. Mehrere Polizeibeamte kamen mit einem Haftbefehl zum Pfarrhaus und forderten Zutritt, um die Familie für die Abschiebung mitzunehmen. Der Pfarrer setzte alles daran, die Verhaftung zu verhindern, doch ohne Erfolg. Zwar wurden bisher Kirchenasyle von den Behörden geduldet, er hatte jedoch keine rechtliche Handhabe, den Beamten den Zutritt zum Pfarrhaus zu verwehren, ohne sich selbst strafbar zu machen. Die Polizeibeamten drangen daraufhin ins Pfarrhaus ein, nahmen die Familie mit und schoben sie im Laufe des Dienstags nach Polen ab.

„Kirchenasyle haben eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Die letzte Räumung eines Kirchenasyls in Bayern fand 1996 statt. Wir sind deshalb schockiert, dass die bayerische Polizei einfach in ein Pfarrhaus eindringt und eine traumatisierte Familie abschiebt. Dies ist ein Tabubruch, der nicht hingenommen werden kann“, erklärt Hans-Günther Schramm vom Ökumenischen Kirchenasylnetz Bayern. „Kirchenasyle werden bei besonderen humanitären Notlagen gewährt, sind deshalb unantastbar und müssen dies auch in Zukunft bleiben!“

Marc Speer, Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche ergänzt: „Immer wieder nehmen Pfarreien und ihre Gemeindeglieder Flüchtlinge aus humanitären Gründen im Kirchenasyl auf. Sie zeigen Zivilcourage, indem sie sich Entscheidungen der Behörden widersetzen und dafür sorgen, dass Flüchtlinge nicht in andere EU-Staaten abgeschoben werden, sondern ein Asylverfahren in Deutschland bekommen. Dieses Handeln verdient unseren größten Respekt! Es ist ein absoluter Dammbruch, wenn in Bayern das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in dieser Form ignoriert wird und Kirchenasyle nicht mehr vor der Räumung sicher sind.“

Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats: „Die Kirchenasyle sind den Ausländerbehörden ein Dorn im Auge, denn sie sind der Sand im Getriebe der innereuropäischen Abschiebemaschinerie. Wenn aber Christen der Humanität Vorrang geben vor anonymen Behördenentscheidungen, müssen das Behördenvertreter und eine Partei, die sich christlich nennt, aushalten. Wir fordern deshalb Innenminister Joachim Herrmann auf, der Augsburger Ausländerbehörde unmissverständlich klar zu machen, dass Kirchenasyle für sie und die Polizei absolut tabu sind!“

Pfr. Kuno Hauck, Ausländerbeauftragter im Evangelischen Dekanat Nürnberg, ruft die evangelischen und katholischen Gemeinden in Bayern auf, sich von diesem Einschüchterungsversuch nicht abhalten zu lassen, weiterhin Flüchtlingen Asyl in kirchlichen Räumen anzubieten, gemäß des biblischen Auftrags: „Ich war ein Fremder und ihr habt mich aufgenommen.“

gemeinsame Pressemitteilung, 20.02.2014, von: Bayerischer Flüchtlingsrat, Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern

Presse-Berichte zur Veranstaltung „Es geht um Menschlichkeit“

Am 12. Februar berichtete das OVB über unsere Informationsveranstaltung „Es geht um Menschlichkeit“. Der Artikel ist sowohl in der Printausgabe mit dem Titel „Es geht um Menschlichkeit“, oder aber im Internet zu lesen.
Auch in der Ausgabe vom 14.-27. Februar der pressewoche erschien ein guter Artikel zu der Veranstaltung (S. 19).

„Es geht um Menschlichkeit“ – Informationsveranstaltung zu Syrien

Am 7. Februar erzählen drei syrische Flüchtlinge, ab 19 Uhr im Pfarrsaal der Kirchengemeinde St. Michael (Westerndorfer Str. 43, Rosenheim), über ihre Geschichte. Sie sind im vergangenen Jahr nach Bayern gekommen und teilen ihre persönlichen Erfahrungen über den Krieg, ihre Flucht und ihre Situation in Deutschland mit allen Interessierten. Abgerundet wird die Veranstaltung durch kurz zusammengefasste Informationen über die Lage in Syrien, die Bedingungen der Flucht und die aktuelle Situation von Asylbewerbern in Deutschland. Die Flüchtlinge sprechen auf Englisch, ihre Texte werden ins Deutsche übersetzt. Der Eintritt ist frei.
Da alle drei Flüchtlinge noch Familienangehörige in Syrien haben, die durch Veröffentlichungen im Internet zusätzlich gefährdet würden, bitten sie, auf Foto- und Filmaufnahmen zu verzichten, aufgrund derer sie identifiziert werden könnten.

Pressemitteilung: Strafanzeige und Strafantrag gegen Bundespolizei und RoMed Klinikum

Strafanzeige und Strafantrag gegen Bundespolizei und RoMed Klinikum

Die Tatsache, dass ein ivorischer Staatsangehöriger für mehrere Wochen unschuldig in Abschiebehaft saß, hat nun Konsequenzen. Gegen die Bundespolizeiinspektion Rosenheim und das RoMed Klinikum Rosenheim wurde Strafantrag und Strafanzeige gestellt.

Das RoMed Klinikum führt regelmäßig unzulässige Röntgenuntersuchungen an Flüchtlingen, die von der Bundespolizei aufgegriffen wurden und denen nicht geglaubt wird unter 18 Jahre alt zu sein, durch. Gegen diese Praxis sprechen unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das SGB VIII, die Röntgenverordnung, zwei Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, mehrere Gutachten von Medizinern und nicht zu letzt die große Ungenauigkeit der Methode des Handröntgens. V.a. die Gesundheit der PatientInnen sollte im Vordergrund einer Untersuchung im Krankenhaus stehen. Wie unter anderem der Fall des ivorischen Jugendlichen zeigte, geht es hier jedoch nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung, sondern es handelt sich allein um eine Anweisung der Bundespolizei, die gegenüber der Ärzteschaft nicht weisungsbefugt ist. Diesbezüglich betont der Initiativkreis Migration Rosenheim: „Im Gegensatz zu dieser Praxis dachten und hoffen wir, Zeiten in denen Ärzte ohne Bedenken Anordnungen der Polizei umsetzen endgültig überwunden zu haben.
Nun wurde gegen diese Praxis vom Anwalt des ivorischen Jugendlichen Strafantrag und -anzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Verstoßes gegen die Röntgenverordnung gestellt. In der Anzeigeschrift heißt es dazu: „Da die – wenn auch geringe – Strahlenbelastung zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko führen kann, ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, wenn der Eingriff nicht erlaubt und nicht gerechtfertig ist.

Pressemitteilung: RoMed Klinikum verantwortlich für 5-wöchige Haft

RoMed Klinikum verantwortlich für 5-wöchige Haft

Aufgrund einer Röntgenuntersuchung durch das RoMed Klinikum Rosenheim musste ein ivorischer Jugendlicher fünf Wochen in einer Haftzelle verbringen. Erst ein Beschluss des Landgericht Traunstein erklärte die Abschiebehaft für unzulässig.

Das RoMed Klinikum führt seit längerer Zeit unzulässigerweise auf Anordnung der Bundespolizei Röntgenuntersuchungen von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen durch. Dabei geht es um eine Altersabschätzung anhand einer Röntgenaufnahme der Hand. Diese Vorgehensweise widerspricht verschiedenen Gesetzen und Beschlüssen, wie z.B. der UN-Kinderrechtskonvention, dem SGB VIII, der Röntgenverordnung und mehreren Beschlüssen des Deutschen Ärztetages. Doch damit nicht genug. Der aktuelle Fall zeigt, dass dieses Verfahren auch Unschuldige ins Gefängnis bringen kann.

Ein ivorischer Jugendlicher wurde von der Bundespolizei aufgegriffen und ihm wurde nicht geglaubt noch keine 18 Jahre alt zu sein. Darauf wurde das Handröntgen angeordnet. Aufgrund des Ergebnisses kam der Jugendliche unmittelbar in Abschiebehaft.

Der Initiativkreis Migration Rosenheim bemängelt dieses Vorgehen aus folgenden Gründen: Oberste Pflicht der Ärzteschaft ist es, der Gesundheit von PatientInnen keinen Schaden zuzufügen. Nach der Röntgenverordnung (§25, 1) dürfen Röntgenstrahlen nur angewendet werden, wenn es aus ärztlicher Indikation geboten ist. Eine Röntgenuntersuchung ohne medizinische Indikation setzt die Betroffenen einer vermeidbaren Strahlendosis aus und kann somit als Körperverletzung angesehen werden. Am RoMed Klinikum wird jedoch auf Anordnung der Bundespolizei geröntgt, was nicht nur äußerst unüblich, sondern vielmehr gesetzeswidrig ist.
Weiterhin ist das Handröntgen aufgrund der hohen Ungenauigkeit zur Altersabschätzung äußerst umstritten. Als alleiniges Verfahren ist es völlig ungeeignet.

Unter anderem aus diesen beiden Gründen gibt es mehrere Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, welche die Ärzteschaft anhalten, Handröntgen zur Altersschätzung bei Flüchtlingen nicht durchzuführen. Das Landgericht Traunstein schreibt in seiner Begründung zum Beschluss dementprechend: „Ferner entspricht allein die röntgenologische Untersuchung einer Hand nicht dem medizinischen Standard für eine Altersbestimmung. […] Im Übrigen ist auch zweifelhaft, ob die Fertigung von Röntgenaufnahmen zu den zulässigen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung […] gehört […].

Damit sieht sich der Initiativkreis Migration Rosenheim bestätigt und meint: „Wir fordern das RoMed Klinikum Rosenheim erneut auf, das Handröntgen zur Feststellung des Alters von Flüchtlingen unmittelbar einzustellen und sich der ärztlichen und ethischen Verantwortung bewusst zu werden. Die angewandte und in einer Verfahrensanordnung festgeschriebene Praxis kann dazu führen, wie sich bei diesem konkreten Fall gezeigt hat, dass Jugendliche für mehrere Wochen unschuldig in Haft sitzen. Das muss ein Ende haben!