Strafanzeige und Strafantrag gegen Bundespolizei und RoMed Klinikum
Die Tatsache, dass ein ivorischer Staatsangehöriger für mehrere Wochen unschuldig in Abschiebehaft saß, hat nun Konsequenzen. Gegen die Bundespolizeiinspektion Rosenheim und das RoMed Klinikum Rosenheim wurde Strafantrag und Strafanzeige gestellt.
Das RoMed Klinikum führt regelmäßig unzulässige Röntgenuntersuchungen an Flüchtlingen, die von der Bundespolizei aufgegriffen wurden und denen nicht geglaubt wird unter 18 Jahre alt zu sein, durch. Gegen diese Praxis sprechen unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, das SGB VIII, die Röntgenverordnung, zwei Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, mehrere Gutachten von Medizinern und nicht zu letzt die große Ungenauigkeit der Methode des Handröntgens. V.a. die Gesundheit der PatientInnen sollte im Vordergrund einer Untersuchung im Krankenhaus stehen. Wie unter anderem der Fall des ivorischen Jugendlichen zeigte, geht es hier jedoch nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung, sondern es handelt sich allein um eine Anweisung der Bundespolizei, die gegenüber der Ärzteschaft nicht weisungsbefugt ist. Diesbezüglich betont der Initiativkreis Migration Rosenheim: „Im Gegensatz zu dieser Praxis dachten und hoffen wir, Zeiten in denen Ärzte ohne Bedenken Anordnungen der Polizei umsetzen endgültig überwunden zu haben.“
Nun wurde gegen diese Praxis vom Anwalt des ivorischen Jugendlichen Strafantrag und -anzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Verstoßes gegen die Röntgenverordnung gestellt. In der Anzeigeschrift heißt es dazu: „Da die – wenn auch geringe – Strahlenbelastung zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko führen kann, ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, wenn der Eingriff nicht erlaubt und nicht gerechtfertig ist.“