Zu Möglichkeiten der Ausreise aus Afghanistan für deutsche Stattsbürger, Ortskräfte, besonders Schutzbedürftige und Familienangehörige

Der paritätische Gesamtverband in Berlin gibt einige Informationen zur Ausreise aus Afghanistan weiter und verweist auf die „wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 AufenthG von Pro Asly unterhttps://www.proasyl.de/hintergrund/die-wichtigsten-fakten-zur-aufnahme-aus-afghanistan-nach-%C2%A7-22-satz-2-aufenthaltsgesetz/aufmerksam machen.


Die nachfolgende Informationen vom Auswärtigen Amt können ebenfalls auf Englisch über https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2478454-1-panelabgerufen werden.

Für noch in Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige:


Deutsche Staatsangehörige, die sich nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.dezu registrieren. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche Kommunikation des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amts mit deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Wenn die Betroffenen die Gelegenheit erhalten, das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen, etwa auf dem Landweg, rät das Auswärtige Amt dazu, dies wahrzunehmen. Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten leisten ab der Grenze konsularische Unterstützung. Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, wird das Amt die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren.

Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise16@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.deerfolgen.

Für Ortskräfte, die bereits einen gültigen Pass & Visum haben:


Ortskräfte mit einem gültigen Pass und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, sollen dies ihren früheren Arbeitgebern mitteilen. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen  zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Für Ortskräfte ohne Aufnahmezusage

Auch nach Ende der Evakuierungsflüge haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.

Für ehemalige Beschäftige deutscher Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.deund stellen Sie einen Antrag. Ehemalige Ortskräfte der GIZ stellen ihre Gefährdungsanzeigen bitte unter okv-afghanistan@giz.de

In der Gefährdungsanzeige zwingend enthalten sein müssen:

  • Namen aller Personen
  • Geburtsdaten
  • Passnummern
  • Staatsangehörigkeit
  • Erreichbarkeit (Handy, E-Mail usw.)


Geben Sie an, wo Sie wann gearbeitet haben und machen Sie auch Angaben dazu, falls es bereits in der Vergangenheit Drohungen gegen Sie gegeben hat.

Nach Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren.

Für Ortskräfte mit gültigem Pass & Aufnahmezusage, aber noch ohne Visum

Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Liegt die Ausnahmezusage vor, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.

Für weitere, besonder gefährdete Afghan*innen, denen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurde

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt wurden, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird die Betroffenen aktiv kontaktieren und informieren, wenn für sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.

Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.

Hinweise für weitere Personengruppen

Personen, die aus sonstigen Gründen Schutzbedarfe geltend machen wollen, können dies beim Bürgerservice des AA melden: buergerservice@diplo.de. Wir müssen leider darauf hinweisen, dass die Erfolgsaussichten dieser Schutzanzeigen aufgrund der derzeitigen Situation für den Moment nicht abschätzbar sind.

Familienzusammenführung

Die Visabeantragung in Afghanistan zwecks der Familienzusammenführung ist auf absehbare Zeit nicht möglich. Seit der Schließung der Visastelle Kabul liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Visumanträgen zur Familienzusammenführung bei den Auslandsvertretungen in Islamabad und New Delhi. Darüber hinaus können angesichts der jüngsten Entwicklungen besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen im Ausnahmefall an unseren Auslandsvertretungen in Istanbul, Teheran und Taschkent oder an einer anderen Auslandsvertretung der Region Visumanträge stellen. Zur Vorbereitung der Antragstellung für ein Visum auf Familiennachzug können sich Afghaninnen und Afghanen nach wie vor zunächst an das sog. Familienunterstützungsprogramm (Family Assistance Programme) wenden: info.fap.af@iom.int

Wir setzen uns dafür ein, dass es für diesen Personenkreis zügig eine Lösung gibt, etwa im Wege eines Humanitären Aufnahmeprogramms.

_________________________________________


Unter nachfolgendem Link finden Sie Informationen vom BAMF für ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan, die bereits in Deutschland eingereist sind.

Auf Deutsch https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Auf Englisch und Dari https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/info-aufnahme-afghan-ortskraefte.html?nn=991536

___________________________________

Darüber hinaus möchten wir Sie auf eine kleine Auswahl an Links aufmerksam machen. Hier finden Sie zusätzlich laufend aktualisierte Informationen.

Schreibe einen Kommentar